Sofern Sie einen Verkehrsunfall erlitten haben, sollten Sie sich unbedingt anwaltlicher Hilfe zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche bedienen, um finanzielle Nachteile zu vermeiden. Falls Sie den Unfall nicht verschuldet haben, hat der Unfallverursacher auch die Anwaltskosten zu tragen.
Eine frühzeitige anwaltliche Tätigkeit ist sinnvoll, weil auf diese Weise die erforderlichen Weichenstellungen erfolgen können und Sie so Nachteile vermeiden. Gegebenenfalls können durch eine frühzeitige anwaltliche Beratung Beweise gesichert werden, die sonst verloren gehen können.
Streit kann zur Haftung überhaupt oder über die Höhe einzelner Schadensersatzpositionen entstehen.
Sachschäden
Hier sind in erster Linie entstehende Reparaturkosten oder im Falle eines Totalschadens der zu ersetzende Wiederbeschaffungsaufwand zu nennen. Für die Feststellung dieses Schadens kann unter Umständen die Hinzuziehung eines Sachverständigen erforderlich werden. Die Auswahl des Sachverständigen sollten Sie weder der gegnerischen Versicherung noch der Werkstatt überlassen. Zu bedenken ist auch, dass Sie im Falle einer Haftungsquote unter Umständen einen Teil der Sachverständigenkosten selbst zu tragen haben.
Die Inanspruchnahme eines Mietwagens ist ebenfalls abzustimmen, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.
Anstelle von Mietwagenkosten, können Sie in der Regel Nutzungsausfall für Ihr die Zeit beanspruchen, in denen Ihnen Ihr Fahrzeug nicht zur Verfügung steht. Der Umfang des Nutzungsausfalls ist jedoch auf die erforderliche Reparaturdauer (wenn möglich ist der Reparaturbeginn auf einen Montag zu legen, um die Ausfallzeit möglichst knapp zu halten) und im Falle eines Totalschadens auf die erforderliche Wiederbeschaffungsdauer beschränkt. Die erforderliche Wiederbeschaffungsdauer muss nicht nur die reine Wiederbeschaffungszeit (meist 14 Kalendertage) sein. Die Wiederbeschaffungsdauer kann sich um die Schadenfeststellungszeit und eine Überlegfrist (zur Frage, ob Sie das Fahrzeug reparieren lassen oder sich ein Ersatzfahrzeug anschaffen) verlängern. Die Nutzungsausfalldauer ist stets anhand der genauen tatsächlichen Umstände zu prüfen und festzulegen.
Weitere Schadensersatzpositionen stellen die Wertminderung (Minderwert eines reparierten Fahrzeuges aufgrund der verbleibenden Unfallwageneigenschaft), eine Unkostenpauschale, Sachverständigenkosten, beschädigte Gegenstände, die sich während des Unfalls im Fahrzeug befanden, dar.
Personenschäden
Unter Personenschäden fallen u.a. ein zahlendes Schmerzensgeld, Verdienstausfall, der Haushaltsführungsschaden, Heilbehandlungskosten.
Personenschäden sind ohne anwaltliche Hilfe kaum durchsetzbar.