Bußgeldsachen

So gut wie jeder Verkehrsteilnehmer kann früher oder später einmal von einer Verkehrsordnungswidrigkeit betroffen sein. Wenn ein Fahrverbot oder die Eintragung von Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg drohen, ist zu überlegen, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen. Fahranfänger treffen eintragungspflichtige Verstöße besonders, weil hier die Fahrerlaubnisbehörde Maßnahmen ergreifen kann.

Geschwindigkeitsüberschreitung

Was unternimmt die Bußgeldstelle, wenn eine Geschwindigkeitsüberschreitung zur Anzeige gelangt? Die Bußgeldbehörde versucht zunächst den verantwortlichen Fahrer zu ermitteln.

Sollte die Bußgeldbehörde sich nicht sicher sein, ob Sie das Fahrzeug geführt haben, wird Ihnen eine Halteranfrage zugesandt. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn das Messfoto von schlechter Qualität ist. Bereits an dieser Stelle kann eine anwaltliche Beratung Sinn machen. Häufig können die Bußgeldstellen die/den verantwortliche/n Fahrer/in nur ermitteln, weil sie/er benannt worden ist.

Steht die Fahrereigenschaft außer Zweifel, ist zu prüfen, ob die Messung korrekt zustande kam und verwertbar ist. Es können sich diverse Ansätze ergeben, die vom jeweiligen Messverfahren abhängig sind. Gegebenenfalls ist ein Sachverständiger in die Prüfung einzubeziehen.

Ist die Messung verwertbar, bleibt zu prüfen, ob z.B. die Bußgeldstelle oder das Gericht davon überzeugt werden können, dass von einem verhängten Fahrverbot ausnahmsweise abgesehen werden kann. Wird von einem Fahrverbot abgesehen, wird das verhängte Bußgeld meist verdoppelt, zum Teil auch verdreifacht.

Abstandsunterschreitung

Abstandsunterschreitungen können einer Prüfung unterzogen werden, wenn Umstände vorliegen, welche eine Unterschreitung des zulässigen Abstandes begünstigt oder ausgelöst haben. Beispielhaft ist das Abbremsen des vorausfahrenden oder das Einscheren eines überholenden Fahrzeuges vor dem betroffenen Fahrzeugführer zu nennen.

Rotlichtverstöße mit Kraftfahrzeugen

Bei Rotlichtverstößen unterscheidet der Bußgeldkatalog in einfache und qualifizierte Rotlichtverstöße, welche unterschiedlich stark sanktioniert werden.

Ein einfacher Rotlichtverstoß ist mit einem Bußgeld und einer Eintragung im Verkehrszentralregister belegt. Ein qualifizierter Rotlichtverstoß (der häufigste Fall ist eine vorwerfbare Rotzeit, die länger als 1 Sekunde dauert) zieht neben einem erheblichen Bußgeld und einer Eintragung im Verkehrszentralregister ein Fahrverbot nach sich.

Rotlichtverstöße werden meistens durch stationäre Anlagen festgestellt, die mittels zweier Induktionsschleifen die Durchfahrtszeit zwischen beiden Induktionsschleifen erfassen und dann die vorwerfbare Rotzeit auf die Haltelinie errechnen. Ampeln werden aber auch mittels Videokameras oder durch Polizeibeamte überwacht.

Eine Überprüfung eines Rotlichtverstoßes erfordert Akteneinsicht in die Ermittlungsakte und eine Auswertung des Fallprotokolls. Eventuell ist ein Sachverständiger in die Auswertung des Verstoßes einzubinden. Auch bei einem Rotlichtverstoß muss die Bußgeldstelle den verantwortlichen Fahrer ermitteln, so dass bereits bei einer Halteranfrage anwaltlicher Rat eingeholt werden sollte.

Rotlichtverstöße mit dem Fahrrad

Vielen Verkehrsteilnehmern ist nicht bekannt, dass Rotlichtverstöße durch Fahrradfahrer ebenfalls mit empfindlichen Geldbußen und vor allem einem Eintrag im Verkehrszentralregister verbunden sind.