Im Verkehrsstrafrecht und Bußgeldrecht reicht das Spektrum vom Parkverstoß bis zur fahrlässigen Tötung, im Verkehrszivilrecht vom Parkrempler bis zum Personengroßschaden. Seit mehr 20 Jahren sind wir für unsere Mandanten aus allen gesellschaftlichen Schichten tätig, da das Verkehrsrecht jeden berühren kann. Anhand meiner Spezialisierung auf das Verkehrsrecht ergab sich die Zusammenarbeit mit dem ADAC. Seit dem Jahr 2000 bin ich Vertragsanwalt des ADAC. In dieser Funktion berate und vertrete ich ADAC-Mitglieder bei Fragen und Problemen zum Thema Verkehrsrecht. ADAC-Mitglieder können sich von einem Vertragsanwalt des ADAC beraten lassen, auch wenn sie nicht über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, weil die Kosten einer verkehrsrechtliche Beratung in der Mitgliedschaft im ADAC enthalten sind.
2005 qualifizierte ich mich zum Fachanwalt für Verkehrsrecht. Der Titel wurde mir 2006 durch die Rechtsanwaltskammer Sachsen verliehen. Durch regelmäßige Fortbildung ergänze und erweitere ich meine fachlichen Kompetenzen ständig.
Als ADAC Vertragsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht berate und vertrete ich Sie gern in folgenden Angelegenheiten:
Antworten auf uns häufig gestellte Fragen zum Thema Verkehrsrecht, speziell in Unfall-, Bußgeld- und Strafrechtsachen, stehen Ihnen auf der Seite FAQ: Verkehrsrecht zur Verfügung.
Wir bitten um Verständnis, dass unsere Ausführungen eine ausführliche Rechtsberatung nicht ersetzen und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben können.