Lohn und Gehalt sind die häufigsten Bezeichnungen für die Vergütung, die der Arbeitnehmer aufgrund eines Arbeitsvertrages eines Arbeitsverhältnisses für die geleistete Arbeit vom Arbeitgeber erhält.
Darüber hinaus kann der Arbeitnehmer auch Anspruch auf weitere Geldleistungen haben, z.B. Lohnfortzahlung an Feiertagen und im Krankheitsfall, Leistungs- und sonstige Zuschläge, Prämien für besondere Leistungen oder Anwesenheitsprämie, übertarifliche Zulagen, Sonderzuwendungen (Gratifikationen), Provisionen, Gewinnbeteiligungen.
Herkömmlicherweise wird die Vergütung von Arbeitern als Lohn, von Angestellten als Gehalt bezeichnet. Für die Arbeitsvergütung finden sich noch weitere Begriffe, z.B. Gage, Heuer, Entgelt, Honorar, Bezüge. Alle Begriffe können unter dem Oberbegriff der Vergütung zusammengefasst werden und stellen die Gegenleistung für die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers dar.
Auch Sachbezüge stellen eine Vergütung dar. Bei Schadenersatzleistungen und Zinsen wegen verspäteter Vergütungszahlung handelt es sich aber nicht um Arbeitsvergütung im obigen Sinne.
Die Arbeitsvergütung wird grundsätzlich erst nach der Arbeitsleistung oder nach Ablauf des jeweils vereinbarten Zeitabschnittes fällig. Bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle darf der Arbeitgeber z.B. die Zahlung verweigern, solange der Arbeitnehmer eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht vorlegt.
Arbeitsvergütungen und sonstige Vergütungen werden regelmäßig als Bruttovergütung vereinbart. Der Arbeitgeber führt davon die Arbeitnehmeranteile an den Sozialversicherungsbeiträgen sowie Lohnsteuer ab und zahlt an den Arbeitnehmer den Nettobetrag aus.