Nachfolgend möchten wir uns häufig gestellte Fragen beantworten. Wir bitten jedoch um Verständnis, dass unsere Ausführungen eine ausführliche Rechtsberatung nicht ersetzen und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben können.
Bei weiteren Fragen können Sie uns gerne kontaktieren.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Arbeitsrecht
1. Brauche ich einen Anwalt, wenn ich eine Kündigung erhalten habe?
2. Kann ich mir erst einmal in Ruhe überlegen, ob ich die Kündigung akzeptiere?
3. Ich war bei meinem Arbeitgeber 10 Jahre angestellt. Jetzt habe ich die Kündigung erhalten. Hätte ich Anspruch auf eine Abfindung?
4. Wer trägt die Kosten für eine Kündigungsschutzklage?
5. Mein Arbeitgeber zahlt den Lohn nicht. Ich habe aber Bedenken, gegen meinen Arbeitgeber vorzugehen, weil ich Angst um meinen Arbeitsplatz habe. Kann ich meine Lohnansprüche auch später geltend machen?
6. Welche Kündigungsfristen muss ein Arbeitgeber beachten?
7. Ich habe eine Abmahnung erhalten. Muss ich dagegen vorgehen?
1. Brauche ich einen Anwalt, wenn ich eine Kündigung erhalten habe?
Ja, weil abgeklärt werden muss, ob eine Kündigungsschutzklage erhoben werden muss. Es kann sinnvoll sein, die Kündigung zu akzeptieren, aber auch notwendig werden, gegen die Kündigung vorzugehen, weil möglicherweise eine Sperrfrist vom Arbeitsamt droht.
2. Kann ich mir erst einmal in Ruhe überlegen, ob ich die Kündigung akzeptiere?
Man sollte immer überlegen, ob man gegen eine Kündigung vorgeht oder nicht und falls, in welchem Umfang. Beachten Sie jedoch, dass eine Kündigungsschutzklage binnen drei Wochen ab Erhalt der Kündigung eingereicht werden muss, sonst kann dagegen nicht mehr vorgegangen werden. Es handelt sich um eine Ausschlussfrist. Das bedeutet, dass eine nach dieser Frist eingereichte Kündigungsschutzklage schon allein wegen des Versäumens der Dreiwochenfrist keine Aussicht auf Erfolg hat, selbst wenn die Kündigung rechtswidrig war.
3. Ich war bei meinem Arbeitgeber 10 Jahre angestellt. Jetzt habe ich die Kündigung erhalten. Hätte ich Anspruch auf eine Abfindung?
Das lässt sich nicht pauschal beantworten und hängt von vielen Faktoren ab. Ein Abfindungsanspruch kann sich zunächst aus einem Tarifvertrag oder einem Sozialplan ergeben. Bspw. kann ein solcher Anspruch auch entstehen, wenn sich im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses herausstellt, dass die Kündigung unberechtigt war und die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar ist. Daran kann man sehen, dass die Erforderlichkeit einer Kündigungsschutzklage auch mit dem Anspruch auf eine Abfindung einhergehen kann.
4. Wer trägt die Kosten für eine Kündigungsschutzklage?
Beim Arbeitsgericht trägt in der ersten Instanz jeder seine Anwaltskosten selbst, egal ob man den Prozess verliert oder gewinnt. Von daher ist eine Rechtsschutzversicherung hilfreich, die die Kosten bei einer Arbeitsrechtsstreitigkeit übernimmt. Sofern die Voraussetzungen für Prozesskostenhilfe vorliegen, trägt die Staatskasse entstehende Anwaltskosten.
5. Mein Arbeitgeber zahlt den Lohn nicht. Ich habe aber Bedenken, gegen meinen Arbeitgeber vorzugehen, weil ich Angst um meinen Arbeitsplatz habe. Kann ich meine Lohnansprüche auch später geltend machen?
Sicher ist das eine schwere Entscheidung. Zu bedenken ist aber, dass in verschiedenen Branchen Verfallklauseln gelten. Sollte eine solche Verfallklausel bestehen, können Ihre Lohnansprüche nach Ablauf der Verfallsfrist, „verfallen“, wenn die Ansprüche nicht unter den jeweils fixierten Voraussetzungen geltend gemacht sind. Das bedeutet auch hier, dass allein der Zeitablauf der Verfallsfrist zum Ausschluss Ihrer Lohnansprüche führen kann.
6. Welche Kündigungsfristen muss ein Arbeitgeber beachten?
Das lässt sich nicht allgemein beantworten, weil es gesetzliche, tarifliche und arbeitsvertragliche Kündigungsfristen gibt. Es ist daher unerlässlich, im Einzelfall immer genau zu prüfen welche Kündigungsfrist gilt. Das gilt für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
7. Ich habe eine Abmahnung erhalten. Muss ich dagegen vorgehen?
Eine Abmahnung führt zunächst nicht zum Verlust des Arbeitsplatzes. Sie kann jedoch Grundlage für eine spätere Kündigung sein. Daher ist auch hier immer sorgfältig zu überlegen, ob man außergerichtlich oder gerichtlich dagegen vorgeht.