Im Arbeitsrecht beraten und vertreten wir sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in allen Fragen rund um das Arbeitsverhältnis und die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Ich bin seit mehr als 15 Jahren auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig. Im Jahr 2012 ist mir von der Rechtsanwaltskammer Sachsen die Bezeichnung Fachanwältin für Arbeitsrecht verliehen worden, nachdem ich die für die Fachanwaltsbezeichnung erforderlichen besonderen theoretischen und praktischen Kenntnisse nachgewiesen habe. Durch jährliche Fortbildung erweitere und ergänze ich regelmäßig meine fachliche Kompetenz.
Als Fachanwältin für Arbeitsrecht berate und vertrete ich Sie u.a. in folgenden Angelegenheiten:
Antworten auf uns häufig gestellte Fragen zum Thema Arbeitsrecht stehen Ihnen auf der Seite FAQ: Arbeitsrecht zur Verfügung.
Wir bitten um Verständnis, dass unsere Ausführungen eine ausführliche Rechtsberatung nicht ersetzen und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben können.